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Rechtslage

 

 

 

Airsoft ohne Altersbeschränkung


Für Airsoft mit einer Bewegungsenergie unter 0,08 Joule (sog. Freie Softair ) gilt: Der Erwerb dieser Spielzeugpistolen ist ohne Altersbegrenzung frei. Das Führen ohne Waffenschein ist erlaubt. Das Schiessen sollte sich aber auf das befriedete Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers beschränken. Die Pistole unterliegt nicht dem Waffengesetz, da die Leistung weniger als 0,08 Joule beträgt.



Airsoft -Frei ab 14 Jahren-


Bis zu einer Angleichung des Waffenrechts wurde die Energiegrenze für Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 Abs. 4 des WaffG auf 0,5 Joule festgelegt. Dies bedeutet, dass Federdruckpistolen und Gewehre sowie elektrische Automatik Pistolen mit einer Energie von max. 0,5 Joule von Jugendlichen ab 14 Jahren gebraucht werden dürfen. Das Führen ohne Waffenschein ist damit erlaubt. Das Schiessen sollte sich aber auf das befriedete Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers beschränken. Die Pistole unterliegt nicht dem Waffengesetz, da die Leistung max. 0,5 Joule beträgt. Die "F" Kennzeichnung für diese Waffen mit einer max. Energie von 0,5 Joule ist hinfällig.



Airsoft ab 18 Jahre


Auf Airsoftwaffen die mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet sind, ist die für Luftdruck-, Federdruck- und CO² Waffen geltende, gesetzliche Regelung anzuwenden: Kauf und Besitz entsprechender Airsoftwaffen sind frei ab 18 Jahre. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist ohne Waffenschein nicht zugelassen und wird als Straftat behandelt. Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, außer es erfolgt auf einem befriedeten (abgesperrten) Besitztum mit Zustimmung des Eigentümers und die Geschosse können den abgesperrten Bereich nicht verlassen.



Laser und Lampen


Der Anbau von Laserzielgeräten und Lampen an jeglicher Art von Schusswaffen, unabhängig von der Bewegungsenergie, ist in Deutschland nach dem derzeit gültigen Waffengesetz verboten!.